Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ackermann, Pfetzing GbR (nachfolgend AP- WDSL) gelten für alle Dienste der AP-WDSL. Im Abschnitt I (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen, die für alle Dienste gelten. In den Abschnitten II (Webhosting, Domains, E-Mail), finden Sie Bedingungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.

1.2 AP-WDSL erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn AP-WDSL in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 AP-WDSL kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von AP-WDSL gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. AP-WDSL weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

1.4 Den Volltext der AGB kann AP-WDSL über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.

1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.

1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch AP-WDSL bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.

2. Leistungen der AP-WDSL

2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.

2.2 Alle Server in den Rechenzentren der AP-WDSL sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.

2.3 Die Verfügbarkeit der AP-WDSL Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. AP-WDSL weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von AP-WDSL liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von AP-WDSL handeln, von AP-WDSL nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von AP-WDSL haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von AP-WDSL erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von AP-WDSL erbrachten Leistung.

2.4 AP-WDSL führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der

 

Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. AP-WDSL wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird AP-WDSL den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.

2.5 AP-WDSL ist in der Wahl der technischen Infrastruktur frei. Sie kann die eingesetzte Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten sowie Hard- und Software jederzeit austauschen. Der Einsatz bestimmter Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten oder bestimmter Hard- und Software gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben ist.

2.6 AP-WDSL kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der AP-WDSL für den Kunden zumutbar ist.

2.7 In jedem Fall kann AP-WDSL ihre Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von AP-WDSL gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig. AP-WDSL weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung gültig wird, wenn er nicht widerspricht.

2.8 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich AP-WDSL vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

2.9 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einem Wechsel z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind im voraus zahlbar, Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt AP-WDSL, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die AP-WDSL nach eigenem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt AP-WDSL, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.

3.3 AP-WDSL stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung im Kundenservicebereich bereit. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann AP-WDSL hierfür ein Entgelt von 5,00 € je Rechnung verlangen.

3.4 AP-WDSL kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von AP-WDSL gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. AP-WDSL weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

3.5 Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen, der Regulierung unterliegende Gebühren oder sonstige Gebühren,kann AP-WDSL die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen.

3.6 Gegen Forderungen der AP-WDSL kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

3.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann AP-WDSL ihre Dienste sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt AP-WDSL eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann sie die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von € 30,00 abhängig machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

3.8 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann AP-WDSL das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für AP-WDSL liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Diese Bestimmungen gelten nicht für WDSL- Netzanschlüsse und WDSL-Telefonie. Diese Leistungen kann AP-WDSL nach den Sonderregeln in Abschnitt IV kündigen.

3.9 Bei Zahlungsverzug kann AP-WDSL für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils € 10,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.

3.10 Im Falle des Zahlungsverzuges kann AP-WDSL Verzugszinsen nach § 288 BGB, sowie alle durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten verlangen.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung, die E-Mail- Adresse sowie bei WDSL Rufnummer und Anschlussadresse.

4.2 AP-WDSL kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail- Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die AP-WDSL gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die AP-WDSL zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. AP-WDSL kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der AP-WDSL Systeme beeinträchtigt wird.

4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten (z.B. digitale Schlüssel) sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.

4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf AP-WDSL Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei AP-WDSL liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der AP-WDSL übertragen.

4.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils verwendbaren RFCs ( Requests for Comments ), der Internet- Netiquette und den Nutzungsbeschränkungen anderer Netzwerkbetreiber ( Acceptable Use Policy ).

5. Haftung der AP-WDSL

5.1 AP-WDSL haftet für alle vertraglichen und außervertragliche Ansprüche, die anlässlich des Vertragsverhältnisses entstehen, nur nach folgender Maßgabe:

5.1.1 in vollem Umfang bei vorsätzlicher Schädigung und bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang;

5.1.2 in vollem Umfang bei grob fahrlässiger Schädigung durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen;

5.1.3 soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, haftet AP-WDSL bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden; die Haftung ist beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an AP-WDSL gezahlt hat; die Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt;

5.1.4 bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden.

5.1.5 bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an AP-WDSL gezahlt hat. Die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen;

5.2 Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit – nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht für die vertraglichen Ansprüche des Kunden aus der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nach § 44 Telekommunikationsgesetz, die nach § 8 Telekommunikations-Kundenschutz- Verordnung in drei Jahren verjähren.

5.3 Im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen der AP-WDSL bleibt für den Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung die Haftungsgrenze des § 7 Absatz 2 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

6. Datennutzung

6.1 AP-WDSL erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf AP-WDSL Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. AP-WDSL wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.

6.3. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.

6.4. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft AP-WDSL keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.

6.5. Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt AP-WDSL vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.

7. Schufa-Klausel

Der Kunde willigt ein, dass AP-WDSL von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass AP-WDSL an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score- Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.

8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt

8.1 AP-WDSL räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.

8.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

8.3 Die von AP-WDSL zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.

8.4 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der AP-WDSL.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils

automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils drei Monate.

9.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.

9.3 Bestandsverträge vor dem 01.12.2017 werden mit dieser Änderung zum Stichtag 20.12.2017 automatisch auf eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten korrigiert und können nach 9.1 beendet werden.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Melsungen, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).

Abschnitt II: Sonderregeln für Domains, Webhosting, E-Mail

1. Vertragsverhältnis

1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. AP-WDSL beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit AP-WDSL nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist. Informationen zu den Registraren für die einzelnen TLD finden sich unter 1.2.

1.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für .de-Domains gelten die Domainrichtlinien, die Domainbedingungen und die Preisliste der DENIC e.G; Die vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

1.3 Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.

2. Pflichten des Kunden

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.

2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. AP-WDSL weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.

2.4 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absender auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.

2.5 Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern AP-WDSL feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting- Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann AP-WDSL das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

 

2.6 Alternativ steht AP-WDSL bei Trafficüberschreitungen nach 2.5 ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.

2.7 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann AP-WDSL den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann AP-WDSL die Domain löschen lassen.

3. Reaktion von AP-WDSL bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann AP-WDSL die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.

3.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann AP-WDSL auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann AP-WDSL das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann AP-WDSL statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

3.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4, kann AP-WDSL die Postfächer auf dem E-Mail- Server vorübergehend sperren.

3.5 Wird in Spam-Mails nach 2.4 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von AP-WDSL betreut wird oder deren zugehörige Inhalte im AP-WDSL Rechenzentrum liegen, kann AP-WDSL die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.

3.6 AP-WDSL kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.

3.7 Der Entgeltanspruch von AP-WDSL besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.

4. E-Mail

4.1 AP-WDSL behält sich für E-Mails vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.

4.2 AP-WDSL ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.

5. Verfahren bei Vertragsbeendigung

5.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/AdminC.

5.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann AP-WDSL die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. AP-WDSL weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.

5.3 Alternativ kann AP-WDSL die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

5.4 Beendet AP-WDSL den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann AP-WDSL nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

Abschnitt III: Sonderregeln für virtuelle Server

1. Administration und Benutzung

1.1 Bei bestimmten Servern hat der Kunde allein Administratorrechte. AP-WDSL kann den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die AP-WDSL zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.

 

1.2 Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.

2. Reaktion von AP-WDSL bei Gefährdungen

2.1 Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten – insbesondere bei einer Verletzung von Ziffer 1 – oder hat AP-WDSL aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann AP-WDSL den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS- Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann AP-WDSL das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

2.2 Gefährdet ein Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, oder hat AP-WDSL aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann AP-WDSL den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird.

2.3 AP-WDSL weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer DoS-Attacke wird. Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann AP-WDSL das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für AP-WDSL keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.

2.4 Werden über den Server Spam-Mails (Abschnitt II, Ziffer 2.4) versendet, kann AP-WDSL den Server sperren.

2.5 Die Pflichten des Kunden nach Abschnitt II, Ziffer 2 gelten entsprechend. AP-WDSL kann in solchen Fällen Server entsprechend Abschnitt II, Ziffer 3 sperren oder kündigen.

3. Nutzungsüberlassung an Dritte

Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen. AP-WDSL kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen. Sie setzt den Abschluss eines gesonderten Reseller-Vertrages voraus. Eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung (ganz oder teilweise) an anonyme Dritte ist in jedem Fall untersagt.

4. Freistellung

Der Kunde ersetzt AP-WDSL alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. AP-WDSL informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.

Abschnitt IV: Sonderregeln für WDSL und WDSL-Telefonie

A. WDSL

1. Vertragsverhältnis

1.1 Der Vertrag mit dem Teilnehmer kommt durch schriftliche Annahme dieses Antrages durch AP-WDSL zustande und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

1.2 AP-WDSL stellt dem Teilnehmer für die Dauer des Vertragsverhältnisses einen Access Point inkl. Zubehör (Netzgerät und mitgeliefertes Verbindungskabel) gegen ein Entgelt in der Höhe des momentanen Angebotes zur Verfügung.

1.3 Der Access Point bleibt Eigentum von AP-WDSL und ist bei Vertragsbeendigung in unbeschädigtem Zustand an AP-WDSL zurückzugegeben.

2. Pflichten des Kunden

2.1 Der Kunde stellt den für die Netzdienste erforderlichen Stromanschluss kostenlos zur Verfügung. Der Stromverbrauch geht zu Lasten des Kunden.

2.2 Des weiteren verpflichtet sich der Kunde nur Endgeräte zu benützen, welche von AP-WDSL geprüft und genehmigt wurden und willentlich keine Störungen am Netz von AP-WDSL zu verursachen.

2.3 Der Anschluss ist an die Anschlussadresse gebunden. Verlegung des Anschlusses und daran angeschlossener Geräte an eine andere Adresse dürfen nur nach schriftlicher Ankündigung und mit

 

Zustimmung von AP-WDSL durch AP-WDSL durchgeführt werden.

2.4 Eine widerrechtlicher Herstellung eines Anschlusses und/oder widerrechtliche Nutzung der Netzdienste ohne dementsprechendes Vertragsverhältnis wird strafrechtlich verfolgt. Diese Bestimmung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf unbestimmte Zeit weiter.

2.5 Es gelten allgemein die Richtlinien zur Fair Use Policy. Diese spiegeln eine faire und zweckentsprechende Nutzung des Internets wieder. Fair Use Policy ist ein internationaler Standard und hat allgemeine Gültigkeit.

2.6 Der Teilnehmer wird AP-WDSL gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben.

2.7 Außerdem ist der Teilnehmer verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen und mit all ihm zumutbaren Mitteln die Verbreitung von Computerviren, Spam-Mails, Mail-Bomben od. ähnlichem im Internet zu verhindern.

2.8 Es wird jeder Teilnehmer aufgefordert, Personen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten den Zutritt zum Internet zu gewähren und die angemessenen Maßnahmen zu setzen, um eine unbefugte Benützung der Netzdienste durch Dritte zu verhindern.

2.9 Der Teilnehmer hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Netzdienste selbst zu unterlassen.

2.10 Der Teilnehmer ist verpflichtet jede widmungsfremde missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen. Insbesondere verboten ist jede Nachrichtenübermittlung welche gegen geltende Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Teilnehmer.

2.11 Der Teilnehmer ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, welche die Bearbeitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben.

2.12 Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt AP-WDSL zur Abschaltung des Netzdienstes.

3. Reaktionen von AP-WDSL bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

3.1 Willentliche Störungen an der Software, dem Netz oder der sonstigen Infrastruktur von AP-WDSL ziehen eine sofortige Abschaltung des Netzanschlusses nach sich und werden juristisch verfolgt. Zudem wird eine Strafe in Höhe von 1500,00 € plus anfallende Kosten für die Beseitigung der Störung verhängt.

3.2 Besteht der begründete Verdacht, dass der Teilnehmer oder ihm zurechenbare Dritte gegen die angeführten Verpflichtungen verstoßen, ist AP-WDSL berechtigt, die Verbindung des Teilnehmers zu den Netzdiensten nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist AP-WDSL berechtigt, die Verbindung des Teilnehmers ohne Vorwarnung zu unterbrechen.

3.3 Der Teilnehmer ist zum Ersatz des der AP-WDSL daraus erwachsenden Aufwands, insbesondere der Kosten der Erkennung und der Verfolgung, zu ersetzen.

4. Verfahren bei Vertragsbeendigung

4.1Im Fall der Vertragsbeendigung muß der Access Point samt Zubehör im unbeschädigten Zustand an AP- WDSL retourniert werden. Andernfalls wird das gesamte Equipment seitens AP-WDSL kostenpflichtig demontiert.

B. WDSL-Telefonie 1. Leistungsinhalt

1.1 Inhalt der AP-WDSL Telefonie ist das Führen von Gesprächen über das Internet. Ein Anspruch darauf, alle Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen anrufen zu können oder eine Nummer aus dem Ortsnetznummernkreis zugewiesen zu bekommen, besteht nicht. Die Nutzung von Telefonie- Accounts zum Betrieb eines Call Centers oder zu anderen Zwecken als der Sprachkommunikation zwischen Menschen ist nicht Vertragsbestandteil und stellt einen Missbrauch dar, der AP-WDSL zur fristlosen Kündigung des Accounts oder Telefonie-Tarifs berechtigt. Dies gilt insbesondere, wenn Verbindungen

• nur zum Zwecke der Kommunikation zwischen Accounts oder Geräten

• zum Erwerb von Gutschriften oder sonstigen Vorteilen bei einem externen Account

hergestellt werden oder dauerhafte Rufweiterleitungen eingestellt werden.

1.2 AP-WDSL behält sich vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden, einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkennzahlen zu sperren. Auf Anfrage des Kunden erteilt AP-WDSL Auskunft, welche Nummern hierunter fallen.

1.3 Die Leistung von AP-WDSL bzw. ihren verbundenen Unternehmen gegenüber dem Kunden (im Folgenden: Dienst) besteht aus der Weiterleitung eines Gespräches von einem über das Internet realisierten Teilnehmernetzanschluss an den Kunden. AP-WDSL teilt dem Kunden keine Rufnummer zu und stellt ihm keinen Teilnehmernetzanschluss bereit. Sämtliche Rechte an den verwendeten Rufnummern verbleiben bei AP-WDSL, eine Portierung ist daher nicht möglich.

1.4 Wegen der die Leistung von AP-WDSL beeinflussenden Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von AP-WDSL liegen (siehe Abschnitt I Ziffer 2.3) kann AP-WDSL keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienste und das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen und die konstante Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes oder die Datendurchführung über ein bestimmtes Netz übernehmen.

1.5 Die Auswahl einer Ortsnetz-Rufnummer ist nur in dem Fall möglich, dass AP-WDSL über eine Rufnummer in dem Ortsnetzbereich verfügt, in dem der Kunde einen Teilnehmeranschluss besitzt oder seinen Wohnort hat. Dem Kunden ist bekannt, das AP-WDSL nicht in allen Ortnetzbereichen über Rufnummern verfügt. Hat der Kunde in den Regionen, in denen AP-WDSL Rufnummern zur Verfügung stehen, weder einen Teilnehmeranschluss noch seinen Wohnort, ist die Auswahl einer ortsgebundenen Rufnummer für den Kunden nicht möglich.

1.6 Beide Parteien können eine WDSL-Telefonie-Tarif-Option mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündigen. Der zugrundeliegende WDSL-Anschluss /- Tarif bleibt hiervon unberührt.

2. Nutzungsvoraussetzungen

2.1 Der Kunde benötigt zur Nutzung der AP-WDSL Telefonie zwingend eine Verbindung mit dem Internet über einen AP-WDSL WDSL-Zugangstarif.

2.2 Zum Führen von Gesprächen über das Internet benötigt der Kunde u.a. ein geeignetes Endgerät, welches das Protokoll „SIP“ unterstützt, z.B. geeignete Hardware, an die Telefone angeschlossen werden können, oder ein geeignetes Headset mit Softwaretelefon. AP-WDSL bietet im Kundenservicebereich unter www.AP-WDSL.de ein kostenloses Softwaretelefon an, welches auf jedem gängigen Windows PC installiert werden kann.

3. Preise

3.1 Die nutzungsabhängigen Preise für die AP-WDSL Telefonie ergeben sich aus den jeweils aktuellen Tariflisten von AP-WDSL.

3.2 Der Kunde hat sich vor Inanspruchnahme der Dienstleistung über den jeweiligen Preis zu informieren. Ein ausdrücklicher Hinweis des Kunden im Falle einer Preisänderung erfolgt nicht. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, sich regelmäßig über eventuelle Preisänderungen zu informieren.

4. Abrechnung

4.1 Die Abrechnung erfolgt mit der im Tarif festgelegten Taktung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Minutentaktung. Die Abrechnungsgenauigkeit wird entsprechend den derzeitigen technischen Möglichkeiten sichergestellt.

4.2 AP-WDSL behält sich vor, dass eine Abrechung und ein Einzug der Entgelte erst bei Erreichen einer Rechnungssumme von mindestens EUR 5,00 oder mit Ablauf von drei Abrechnungsmonaten erfolgt. Die Rechnung wird dem Kunden an die Rechnungsemailadresse geschickt.

4.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, die Verkehrsdaten jedes einzelnen kostenpflichtigen Gespräches online unter der Rubrik „Meine Daten“ einzusehen, sofern er einen Einzelverbindungsnachweis beantragt hat.

4.4 Bei Ausübung des Wahlrechts entsprechend § 97 Abs. 4 S.1 Nr. 2 TKG sind die Verkehrsdaten ab Versand der Rechnung nicht mehr einsehbar.

4.5 Soweit der Kunde unter diesem Vertrag ein Gesprächsguthaben erhält, verfällt das ungenutzte Gesprächsguthaben zum Ende eines Abrechnungsmonats.

5. Nutzungsüberlassung an Dritte, Zahlungsverzug, Sperre

5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von AP-WDSL Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, es sei denn, AP-WDSL hat die Überlassung vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt. Im Falle eines schuldhaften, nicht nur geringfügigen Verstoßes gegen die vorgenannte Regelung ist AP-WDSL berechtigt, die Nutzung der DSL-Telefonie auch dauerhaft zu sperren und diesen Teil des Vertrags außerordentlich zu kündigen.

5.2 Für die Sperrung der DSL-Telefonie gelten die Regelungen in diesem Abschnitt unter Teil A, Ziffer 4 entsprechend.